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12.03.2008

Wenn Sie Google Analytics zur Messung der Besucherströme auf Ihrer Website als Ergänzung zu Google - AdWords nutzen, haben Sie kürzlich eine Mail von Google zum Thema „Datenfreigabe“ erhalten – oder Sie haben den Hinweis beim Einloggen in Ihr Analytics – Konto selbst am vergangenen Wochenende schon bemerkt. Die Datenfreigabe soll – unter anderem  - dazu dienen, sein Konto auf anonymer Basis mit den Kennzahlen anderer Nutzer zu vergleichen. Das System dazu trägt den Namen „Google Analytics-Benchmarking“. Sollen Sie diese Funktion nun aktivieren oder nicht? Dieser Newsletter gibt Ihnen einige Hintergrundinformationen zum Umfang und Nutzen der Datenfreigabe, damit Sie selbst entscheiden können, ob Sie Ihre Daten mit anderen teilen wollen – und mit wem.

Google Analytics Benchmarking: Kennzahlen vergleichen, die eigenen Daten besser einschätzen(?)

Es ist natürlich sicher in gewisser Weise interessant, sich mit anderen Analytics - Nutzern und deren Performancedaten – freilich anonym - zu vergleichen. Ob der Durchschnitt an Seitenaufrufen, Besuchern, der Verweildauer oder dem Anteil neuer Besucher der eigenen Site im Vergleich zum „gemittelten Wettbewerb“ aussieht, hilft sicher zumindest bei der Bewertung der eigenen Ergebnisse. Allerdings sollte es jedem Betreiber eigentlich auch so gelingen, individuelle Ziele für diese Werte für die eigene Domain zu setzen, ohne sich dazu direkt in Analytics mit anderen vergleichen zu müssen. Auch ist das Wissen, dass es Sites mit besseren und schlechteren Daten in jeder Kategorie gibt, ist sicher nicht auf die Anwendung des Analytics – Benchmarkings angewiesen – das wissen Sie auch so schon. Was die Datenfreigabe für das Google – Analytics Benchmarking also bringt, muss jeder selbst entscheiden. Sie erhalten also Durchschnittswerte für Domains (bzw. Konten; siehe weiter unten) der gleichen Kategorie oder einer vergleichbaren Größenordnung zu Ihrer Site. Angegeben werden Werte für

  • Anzahl Besucher
  • Seitenaufrufe
  • Absprungrate
  • Verweildauer
  • Seiten / Besuch
  • Anteil neuer Besucher

…also den Daten, die Sie in der Übersicht für die eigene Domain ebenfalls unter „Website-Nutzung“ ablesen können. Sie müssen nun entscheiden, was Sie an konkreten Handlungen aus diesem Vergleich ableiten wollen oder können, wenn Sie die Datenfreigabe für das Benchmarking aktivieren, denn sonst haben Sie nichts gewonnen außer einer weiteren Übersicht in Analytics – ohne irgend einen größeren Nutzen daraus zu ziehen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass ein Analytics Konto unabhängig davon, ob eine oder mehrere Domains (ggf. zu verschiedene Themen und von beliebiger Größe) darin verwaltet werden, in eine Hauptkategorie wie „Software“, „Spiele“ etc. einsortiert und dann noch in ein Größenraster (klein, mittel, groß) gesteckt wird. Vergleiche können also zur „gleichen“ Größe oder „gleichen“ Kategorie angestellt werden - sobald genug Daten in einem solchen Segment vorhanden sind. Lt. Analytics stehen die Daten zwei Wochen nach Aktivierung der Datenfreigabe zur Einsicht bereit; solange wird nur eine Beispielgrafik angezeigt.

Ist die Weitergabe der (anonymen) Daten an Dritte wirklich ausgeschlossen?

Wenn Sie diese komplette Datenfreigabe zur Nutzung des Benchmarkings aktivieren, besteht zumindest theoretisch (in der Zukunft) auch die Möglichkeit der Weitergabe an für den Nutzer nicht steuerbare oder bekannte Drittanbieter. Dieser Umstand ist sicher für viele Anwender bereits ein klares ein K.O. - Kriterium für eine komplette Datenfreigabe. Für die optionale Freigabe für Google – Produkte (siehe unten) ist eine Weitergabe an Drittanbieter zwar explizit ausgeschlossen, die Datenfreigabe für das Google Analytics - Benchmarking hingegen enthält keine Informationen darüber, wie es mit Drittanbietern aussieht. Benchmarking in Analytics mag (derzeit) die einzige Nutzung sein, spätere Weitergabe an Drittanbieter wird hier aber im Gegensatz zur anderen Option nicht angesprochen, so dass es wohl eine Entscheidung ist, die jeder persönlich und unter Abwägung seiner eigenen „Datenschutzbedürfnisse“ treffen sollte, wenn diese Form der Freigabe gewählt werden soll.

Der Zugriff auf die Daten für andere Google - Dienste wie AdWords ist allerdings ein ganz anderes Thema, denn hier stehen in naher Zukunft neue Funktionen zur Verfügung, die nur im Zusammenhang mit der Freigabe genutzt werden können.

Optionale Datenfreigabe nur für Google-Produkte (wie AdWords)

Eine entsprechende Option bietet das System an, wenn Sie auf "Mehr Datenfreigabeoptionen" klicken.

Hier kann die Freigabe auch wahlweise auf Google – Produkte beschränkt werden. Informationen zum Umfang und Nutzen der Freigabe im Zusammenhang mit AdWords finden Sie u. A. in der Hilfe bei Google, dort stehen allerdings zu den meisten Fragen nur recht allgemeine Antworten wie z. B. „Entscheiden Sie sich dafür, die Daten Ihrer Website freizugeben, wird Google diese Daten dazu verwenden, die Ihnen zur Verfügung gestellten Produkte und Services zu verbessern. Darüber hinaus können nur Nutzer, die entschieden haben, die Daten ihrer Websites freizugeben, diese neuen oder verbesserten Services nutzen."

Eine weitere Antwort nennt ein konkretes Beispiel zur Conversion – Optimierung. Später sind ggf. auch z. B. anonyme Vergleiche von Klickraten, Conversionkosten etc. mit anderen AdWords - Nutzen denkbar, die die gleichen Keywords verwenden. Diese oder ähnliche Funktionen können in Zukunft hilfreich sein, um z. B. einzelne Anzeigengruppen bzgl. Ihrer Wirksamkeit im Vergleich zum Wettbewerb zu überdenken. Aus Sicht eines AdWords -  Kunden sollte man also zumindest eine „Sparversion“ nutzen und die Daten anonym für (leider alle) Google Dienste freigeben, um sich nicht von der Nutzung kommender hilfreicher Erweiterungen des AdWords Systems auszuschließen.

Freigabe nachträglich ändern

Welche Art der Freigabe Sie verwenden, kann jederzeit auch nachträglich geändert werden. Klicken Sie zur Anpassung einfach auf den Link in der Übersicht Ihres AdWords – Kontos, wenn Sie z. B. eine erteilte Freigabe für Google Services (zur Nutzung der Informationen im AdWords – Konto) wieder entziehen wollen. Klicken Sie dazu auf der Seite „Analytics – Einstellungen“ einfach auf den Link „Konto- und Datenfreigabeeinstellungen bearbeiten“.

Empfehlung

Für AdWords – Kunden empfehlen wir nach dem aktuellen Informationsstand die Aktivierung für Google – Produkte, um alle (kommenden) Möglichkeiten zur optimalen Steuerung des Kontos ausnutzen zu können. Wer sich dazu jetzt noch nicht durchringen kann, weil noch keine konkreten verbesserten Werkzeuge zur Verfügung stehen, kann die Freigabe auch getrost erst einmal verweigern und anschließend wie oben beschrieben nachträglich anpassen.

Eine Freigabe für das Benchmarking erscheint nach dem aktuellen Stand der Dinge zumindest nicht erforderlich zu sein: Die zusätzlichen Informationen sind sicher interessant, aber nicht „kriegsentscheidend“. Als Agentur können wir zumindest keine zusätzlichen Informationen aus den Vergleichdaten ziehen, die zur Verwaltung Ihres Kontos erforderlich wären. Ob Sie sich also für eine komplette Freigabe entscheiden oder nicht, müssen Sie also schlussendlich selbst entscheiden. Da der Nutzen (und die Nutzung) über die dargestellten Vergleichswerte hinaus aber heute kaum abgesehen werden kann, sollte diese Entscheidung mit Vorsicht getroffen werden. Und auch hier gilt: Sie können die Art der Freigabe auch jederzeit nachträglich anpassen, wenn sich Ihre Einstellung zum Nutzen der Funktion ändern sollte. Wer aber ohnehin nicht vorhat, die erweiterten Auswertungen in Analytics wirklich zu nutzen, sollte sich eine komplette Freigabe aber wohl besser ersparen.



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